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Mehrsprachigkeit in der Praxis

Ob sich eine zweite Sprache lohnt, was sie dauerhaft kostet und wie man übersetzt.

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu lesen.

Lohnt sich eine zweite Sprache für uns?

Nur, wenn Sie eine konkrete Zielgruppe haben — nicht, um international zu wirken.

Lohnt sich:

  • Sie haben tatsächlich Kundschaft oder Bewerber, die kein Deutsch sprechen.
  • Sie arbeiten grenznah oder exportieren.
  • Sie werben um Fachkräfte aus dem Ausland.

Lohnt sich nicht:

  • „Damit es professioneller wirkt.“
  • Wenn niemand im Betrieb die Sprache spricht — dann können Sie auf eine Anfrage nicht antworten.

Der zuletzt genannte ist der entscheidende: Eine englische Website erzeugt englische Anfragen. Wenn niemand sie beantworten kann, haben Sie ein Problem statt einer Chance.

Und rechnen Sie ehrlich: Eine zweite Sprache verdoppelt die Pflege, dauerhaft.

Was kostet eine zweite Sprache dauerhaft?

Achtung: Eine veraltete Sprachfassung ist schlechter als keine. Wenn Sie die Pflege nicht dauerhaft leisten können, lassen Sie es.

Etwa das Doppelte der Pflege, und der Aufwand fällt nicht am Anfang an, sondern über Jahre.

Was jedes Mal doppelt anfällt:

  • Jede Textänderung.
  • Jeder neue Beitrag.
  • Jede Preisänderung.
  • Jede Terminänderung.
  • Jede rechtliche Anpassung.

Was nicht doppelt anfällt: Bilder, Gestaltung, Struktur.

Der typische Verlauf, den man vermeiden will: Die zweite Sprache wird beim Aufbau übersetzt und danach nicht mehr gepflegt. Nach einem Jahr steht dort ein anderer Preis, ein anderer Ansprechpartner und eine Öffnungszeit von gestern.

Das ist schlechter als keine zweite Sprache — es sagt, dass hier jemand angefangen und aufgegeben hat.

Kann ich nur einen Teil übersetzen?

Ja — und für viele ist das die bessere Lösung als eine vollständige zweite Fassung.

Was sich anbietet:

  • Eine einzige Seite in der zweiten Sprache, die das Wesentliche sagt: was Sie machen, für wen, wie man Sie erreicht.
  • Die Kontaktseite, damit eine Anfrage möglich ist.
  • Nichts weiter.

Das ist ehrlich, pflegeleicht und beantwortet die Frage, die jemand hat, der Ihre Sprache nicht spricht.

Was Sie dabei tun sollten: sagen, dass es so gemeint ist. Ein Satz wie „Diese Seite fasst unser Angebot auf Englisch zusammen. Für Einzelheiten sprechen Sie uns gern an“ verhindert den Eindruck, die Übersetzung sei unvollständig geblieben.

Und die Sprachumschaltung sollte dann nur dort erscheinen, wo es eine Entsprechung gibt.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

Erst die deutsche Fassung fertig, dann übersetzen. Alles andere führt zu doppelter Arbeit.

Der Ablauf:

  1. Deutsche Seite vollständig, geprüft, veröffentlicht.
  2. Zweite Sprache anlegen.
  3. Übersetzen — Seite für Seite, nicht Absatz für Absatz.
  4. Gegenlesen lassen, von jemandem, der die Sprache spricht.
  5. Veröffentlichen.

Wer parallel arbeitet, pflegt jede Änderung doppelt und vergisst irgendwann eine. Und die vergessene ist immer die in der Sprache, die man selbst nicht spricht.

Was Sie vor dem Übersetzen tun sollten: die deutschen Texte auf Übersetzbarkeit prüfen — kurze Sätze, keine Redewendungen, kein Text in Bildern.

Wer soll übersetzen?

Nach Wichtigkeit gestaffelt:

  1. Ein Mensch, der die Sprache als Muttersprache spricht und Ihr Geschäft versteht. Für die Seiten, auf denen es ankommt.
  2. Ein Mensch, der die Sprache gut spricht. Für den Rest.
  3. KI als Rohentwurf, den ein Mensch gegenliest.
  4. Automatische Übersetzung ohne Gegenlesen — nur, wenn Ihnen egal ist, wie es wirkt.

Warum Stufe 4 problematisch ist: Maschinelle Übersetzungen sind grammatisch meist richtig und im Ton oft falsch. Was auf Deutsch höflich klingt, wirkt wörtlich übersetzt umständlich oder unhöflich.

Rechtstexte gehören nicht in Stufe 3 oder 4. Impressum und Datenschutzerklärung müssen in der jeweiligen Fassung richtig sein, nicht nur verständlich.

Jeder Textabschnitt hat einen Zustand: „Fehlt“, „KI-Entwurf“, „In Review“, „Freigegeben“. Freigegeben wird von Hand.

Muss ich Impressum und Datenschutz übersetzen?

Achtung: Eine fremdsprachige Website mit nur deutschen Pflichtangaben kann die Informationspflichten verfehlen. Lassen Sie die Übersetzung rechtlich prüfen.

Wenn sich Ihre Seite an eine Zielgruppe in dieser Sprache richtet: ja.

Die Pflichtangaben müssen für die Adressaten verständlich sein. Eine englische Website mit einem ausschließlich deutschen Impressum erfüllt diesen Zweck nicht.

Was zu beachten ist:

  • Nicht nur übersetzen, sondern prüfen lassen. Rechtsbegriffe haben in anderen Sprachen keine automatische Entsprechung.
  • Beide Fassungen aktuell halten. Eine geänderte Datenschutzerklärung in einer Sprache ist ein halber Verstoß.
  • Angeben, welche Fassung maßgeblich ist, wenn sie voneinander abweichen könnten.

Was in der Praxis oft gemacht wird und riskant ist: das Impressum nur auf Deutsch stehen zu lassen und zu hoffen, dass es genügt.

Bei einer Seite, die sich an ein anderes Land richtet, können zusätzlich dortige Pflichten gelten.

Wie sehen die Adressen der Sprachfassungen aus?

Mit einem Sprachkürzel im Pfad — etwa /en/leistungen neben /leistungen.

Was daran wichtig ist:

  • Jede Fassung hat ihre eigene Adresse. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Suchmaschinen beide finden und der richtigen Zielgruppe zeigen.
  • Die Struktur bleibt gleich. Wer die deutsche Seite kennt, findet die englische an derselben Stelle.
  • Adressen ändern sich nicht durch Übersetzung — der Pfad bleibt in der Regel gleich, nur das Kürzel kommt dazu.

Was Sie beachten sollten: Wenn eine Seite in der zweiten Sprache nicht existiert, führt die Umschaltung ins Leere. Prüfen Sie das nach jedem Anlegen einer neuen deutschen Seite.

Und für Suchmaschinen: Die Zuordnung der Sprachfassungen zueinander wird gesetzt — Sie müssen nichts tun.

Wo gehört die Sprachumschaltung hin?

An eine Stelle, auf jeder Seite dieselbe — üblich sind oben rechts im Kopfbereich oder ganz unten.

Was Sie beachten sollten:

  • Erst einbauen, wenn es eine zweite Sprache gibt. Eine Umschaltung mit einer Sprache verwirrt.
  • Sprachnamen statt Flaggen. Eine Flagge steht für ein Land, nicht für eine Sprache, und für viele Sprachen gibt es keine passende.
  • Auf die entsprechende Seite umschalten, nicht auf die Startseite. Wer auf der Leistungsseite umschaltet, will die Leistungsseite.

Der letzte in der Aufzählung ist der, der am häufigsten schlecht gelöst ist, und der, der Besucher am meisten ärgert.

Wenn eine Seite in der zweiten Sprache fehlt: Dann führt die Umschaltung dorthin nicht. Das ist besser als ein toter Link.

Wie halte ich beide Fassungen gleich?

Mit einer Regel und einem Termin:

Die Regel: Jede Änderung wird in beiden Fassungen gemacht — direkt hintereinander, nicht „später“.

Der Termin: Einmal im Quartal beide Fassungen nebeneinander durchgehen. Zwanzig Minuten.

Was besonders auseinanderläuft:

  • Preise. Werden in der Hauptsprache geändert und in der zweiten vergessen.
  • Öffnungszeiten und Kontaktdaten.
  • Termine.
  • Neue Seiten, die es nur in einer Sprache gibt.

Was hilft: Eine Liste, welche Seiten es in welcher Sprache gibt. Bei zwanzig Seiten ist das eine Tabelle mit zwanzig Zeilen — und sie zeigt sofort, wo etwas fehlt.

Und wenn Sie merken, dass Sie es nicht schaffen: Reduzieren Sie die zweite Sprache auf das, was Sie pflegen können.

Wir bekommen Anfragen in einer Sprache, die niemand spricht.

Das ist die vorhersehbare Folge einer fremdsprachigen Seite, und sie sollte vorher bedacht sein.

Ihre Möglichkeiten:

  • Ehrlich antworten, notfalls auf Englisch oder Deutsch: „Wir antworten Ihnen gern — unsere Korrespondenz führen wir auf Deutsch oder Englisch.“
  • Übersetzungshilfe nutzen, um zu verstehen, worum es geht. Für die Antwort gilt dasselbe wie für Texte: gegenlesen lassen, wo es wichtig ist.
  • Auf der Seite sagen, in welchen Sprachen Sie kommunizieren. Das erspart beiden Seiten Enttäuschung.

Was Sie nicht tun sollten: nicht antworten. Eine unbeantwortete Anfrage ist schlimmer als eine Antwort in der falschen Sprache.

Und wenn es sich häuft: Das ist ein Signal, dass die zweite Sprache wirkt — dann lohnt es, jemanden zu haben, der antworten kann.

Werden beide Sprachfassungen gefunden?

Ja, wenn beide eigenständige Adressen haben und die Zuordnung gesetzt ist — beides ist der Fall.

Was das praktisch bedeutet:

  • Jede Fassung wird für ihre Sprache gefunden. Eine englische Seite erscheint bei englischen Suchanfragen.
  • Sie konkurrieren nicht miteinander. Die Zuordnung sagt Suchmaschinen, dass es dieselbe Seite in einer anderen Sprache ist.

Was Sie beachten sollten:

  • Übersetzen Sie auch Titel und Beschreibungen, nicht nur den Fließtext. Sie sind das, was in der Trefferliste steht.
  • Suchwörter sind nicht wörtlich übersetzbar. Wonach auf Englisch gesucht wird, ist nicht die Übersetzung des deutschen Begriffs — prüfen Sie das, wenn es Ihnen wichtig ist.

Und die realistische Erwartung: Eine zweite Sprachfassung braucht genauso lange, bis sie gefunden wird, wie die erste.

Wir wollen eine Sprache wieder abschaffen.

Das geht — aber es hinterlässt Spuren, um die Sie sich kümmern sollten.

Was passiert:

  • Die Seiten der Sprache verschwinden. Alle Adressen mit dem Sprachkürzel führen ins Leere.
  • Suchmaschinen haben sie noch im Bestand und zeigen sie wochenlang weiter.
  • Links von außen führen ins Nichts.

Was Sie tun sollten:

  1. Weiterleitungen von den entfallenden Adressen auf die entsprechende Seite der verbleibenden Sprache.
  2. Die Umschaltung entfernen.
  3. Prüfen, ob irgendwo im Text auf die andere Fassung verwiesen wird.

Und der ehrlichere Zwischenweg: Reduzieren statt abschaffen. Eine einzige Seite in der zweiten Sprache, die das Wesentliche sagt, ist pflegeleicht und besser als nichts.

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