Recht
Impressum und Datenschutzerklärung aus Ihren Stammdaten, dazu der Cookie-Hinweis. Und was das System nicht abnimmt.
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Welche Rechtstexte braucht meine Website?
Impressum und Datenschutzerklärung sind in Deutschland für jede geschäftsmäßige Website Pflicht. Fehlen sie, drohen Abmahnungen — hier entstehen sie automatisch.
Sie füllen ein Formular aus: Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Register- und Steuernummer. Aus diesen Angaben werden die fertigen Rechtstexte erzeugt.
„Geschäftsmäßig“ ist dabei weiter gefasst, als viele denken: Auch ein Verein, ein Blog mit Werbung und eine Seite, die nur informiert, aber dauerhaft betrieben wird, fallen darunter.
Was passiert, wenn ich etwas nicht ausfülle?
Was Sie offen lassen, bleibt als sichtbare Lücke im Text stehen — erfunden wird nichts.
Das ist Absicht, und der Grund ist ernüchternd: Erfundene Firmendaten in einem Impressum fallen niemandem auf, bis es zu spät ist. Eine sichtbare Lücke fällt dagegen sofort auf — Ihnen, beim Gegenlesen.
Füllen Sie also vollständig aus, bevor Sie veröffentlichen.
Muss ich die Datenschutzerklärung nachtragen, wenn ich Neues freischalte?
Nein. Schalten Sie später Formulare, Newsletter oder Spenden frei, ergänzt sich die Datenschutzerklärung um die passenden Abschnitte. Sie müssen nichts nachtragen.
Das ist einer der wenigen Punkte, an denen ein System diese Arbeit wirklich abnehmen kann — weil es weiß, was eingeschaltet ist, und nicht raten muss.
Was stelle ich beim Cookie-Hinweis ein?
Dort legen Sie fest, was Besucher beim ersten Aufruf gefragt werden.
Die Faustregel: Je weniger Sie mitverfolgen, desto schlanker darf der Hinweis ausfallen. Eine Seite ohne Reichweitenmessung und ohne eingebettete fremde Dienste braucht keine Einwilligungsabfrage — technisch notwendige Cookies sind zustimmungsfrei.
Umgekehrt heißt das: Jeder eingebaute fremde Dienst macht den Hinweis größer und die Seite unangenehmer. Das ist ein guter Grund, sparsam zu sein.
Was ist das Problem mit eingebetteten fremden Diensten?
Jeder Dienst, den Ihre veröffentlichte Seite von einem fremden Server nachlädt, überträgt dabei die IP-Adresse des Besuchers dorthin — ungefragt, schon beim Aufruf.
Betroffen sind vor allem: Schriftarten, Karten, Videos, Statistikdienste und Symbolsammlungen.
Deshalb liefert AURALIS die verwendeten Schriften und Symbole selbst aus. Wenn Sie selbst etwas einbauen, prüfen Sie, ob es sich lokal ausliefern lässt — das erspart Ihnen die Einwilligungsabfrage und dem Besucher die Übermittlung.
Was braucht ein Verein zusätzlich?
Für Zuwendungsbestätigungen verlangt der Bereich Spenden vollständige Angaben aus dem Bereich Recht: Steuernummer, Freistellungsbescheid, satzungsmäßiger Zweck.
Fehlt davon etwas, bleibt die Quittung ungültig. Das fällt in der Regel erst auf, wenn ein Spender sie beim Finanzamt einreicht — also zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt.
Ersetzen die erzeugten Texte einen Anwalt?
Nein. Sie sind sorgfältig erzeugte Entwürfe auf Grundlage Ihrer Angaben und dessen, was Ihre Seite tatsächlich tut, und damit deutlich besser als eine Vorlage aus dem Netz, die zu einer anderen Website gehört.
Sie ersetzen aber keine Prüfung im Einzelfall. Wenn Ihre Seite etwas Ungewöhnliches tut — Shop, Buchungen, Bewertungen, Daten aus dem Ausland —, lassen Sie darüberschauen.
Wer haftet für die Inhalte meiner Website?
Sie als Betreiber — auch dann, wenn eine Agentur die Seite gebaut hat und auch dann, wenn Texte maschinell erzeugt wurden.
Praktisch heißt das: Was auf Ihrer Seite steht, gehört gelesen, bevor es online geht. Besonders bei Preisen, Zusagen, Fristen und allem, was rechtlich zählt.
Das ist auch der Grund, warum in diesen Programmen nichts von selbst veröffentlicht wird: Alles bleibt Entwurf, bis Sie veröffentlichen.
Braucht ein Verein auch ein Impressum?
Ja. Die Pflicht knüpft an die Geschäftsmäßigkeit, nicht an Gewinnabsicht — ein dauerhaft betriebener Vereinsauftritt fällt darunter.
Hinein gehören: Name des Vereins, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer, dazu eine Kontaktmöglichkeit. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt die USt-IdNr. hinzu.
Ich habe Inhalte von meiner alten Website übernommen. Was prüfe ich?
Drei Dinge, die beim Import gern unbemerkt mitwandern:
- Bilder ohne geklärte Rechte — der häufigste teure Fund.
- Veraltete Rechtstexte aus einer Zeit, in der andere Regeln galten. Nutzen Sie die neu erzeugten statt der übernommenen.
- Verweise auf Dienste, die es nicht mehr gibt, oder auf fremde Server, die ungefragt Daten übertragen.
Alles Importierte landet als Entwurf — nutzen Sie diesen Zustand zum Aufräumen, bevor Sie veröffentlichen.
Was gilt, wenn ich Preise auf der Website nenne?
Gegenüber Verbrauchern müssen Preise Endpreise sein — einschließlich Umsatzsteuer und aller Bestandteile —, und bei Leistungen gehört dazu, was zusätzlich anfällt (Anfahrt, Material).
Halten Sie sie aktuell. Ein veralteter Preis auf der Website ist ärgerlicher als gar keiner, weil er eine Erwartung erzeugt, die Sie im Gespräch enttäuschen müssen.
Wenn Preise sich häufig ändern, ist „ab“ mit einem Stand („Stand: Januar 2026“) ehrlicher als eine feste Zahl.
Muss meine Telefonnummer im Impressum stehen?
Zwingend ist eine E-Mail-Adresse und ein Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Eine Telefonnummer ist nicht in jedem Fall Pflicht, aber üblich und erwartet — und in der Praxis der Grund, warum jemand anruft statt weiterzuklicken.
Was in jedem Fall gilt: Die angegebenen Wege müssen tatsächlich erreichbar sein. Eine Adresse, die niemand liest, erfüllt die Pflicht nicht.
Steht Ihre Frage nicht dabei?
Versuchen Sie es über die Suche — die geht über alle Kapitel auf einmal. Und wenn hier wirklich etwas fehlt, sagen Sie uns Bescheid: im Programm unten rechts über „Fehler melden“.