Onepager in der Praxis
Wann sich eine eigene Seite lohnt, was darauf gehört und was Sie vor dem Verschicken prüfen.
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Wann lohnt sich ein Onepager?
Immer dann, wenn eine Mail zu wenig und eine Website zu viel ist.
Typische Anlässe:
- Nach einem Gespräch: Sie fassen zusammen, worüber Sie gesprochen haben, und schicken einen Link.
- Für eine bestimmte Stelle oder ein bestimmtes Angebot.
- Für eine Veranstaltung, zu der Sie einladen.
- Für einen Kandidaten, den Sie vorstellen.
Was ein Onepager kann, was eine Mail nicht kann:
- Er ist gestaltet und wirkt dadurch verbindlicher.
- Er lässt sich weiterleiten, ohne dass eine Mailkette mitwandert.
- Er kann Bilder tragen, ohne den Anhang zu sprengen.
- Er lässt sich ändern, nachdem er verschickt wurde.
Wann er sich nicht lohnt: Wenn drei Sätze reichen. Ein Link für eine Information, die in die Mail gepasst hätte, wirkt umständlich.
Was gehört auf einen Onepager?
Eine Sache, und alles, was dazu gehört.
Der Aufbau, der funktioniert:
- Eine Überschrift, die sagt, worum es geht. Nicht Ihr Firmenname.
- Zwei bis drei Sätze, die den Zusammenhang herstellen.
- Der Inhalt — das Angebot, die Stelle, das Profil.
- Ein klarer nächster Schritt. Anrufen, antworten, Termin vereinbaren.
- Ihre Kontaktdaten.
Was nicht darauf gehört:
- Ihre Firmengeschichte.
- Drei verschiedene Angebote. Dann brauchen Sie drei Onepager.
- Alles, was Sie sonst noch anbieten.
Die Länge: So, dass man ohne Scrollen weiß, worum es geht, und mit zweimal Scrollen alles gelesen hat.
Und der Test: Zeigen Sie ihn jemandem für zehn Sekunden. Was ist hängen geblieben? Wenn es nicht das Wichtigste ist, steht das Wichtigste an der falschen Stelle.
Was prüfe ich, bevor ich ihn verschicke?
Acht Dinge — und die Hälfte davon wird regelmäßig übersehen.
- Öffnen Sie ihn selbst über den Link, nicht in der Bearbeitung. Was Sie beim Bearbeiten sehen, ist nicht immer, was der Empfänger sieht.
- Auf dem Handy ansehen.
- Stimmen die Namen? Der häufigste peinliche Fehler ist ein Name aus dem vorigen Onepager.
- Sind fremde Daten drauf? Ein Profil, ein Preis, ein anderer Kunde.
- Funktionieren alle Links?
- Sind Ihre Kontaktdaten aktuell?
- Ist er öffentlich erreichbar? Prüfen Sie es in einem privaten Fenster — dort sind Sie nicht angemeldet.
- Stimmen die rechtlichen Angaben? Eine öffentlich erreichbare Seite kann Pflichtangaben erfordern.
Punkt 7 ist der, der Termine platzen lässt: Ein Link, der bei Ihnen funktioniert und beim Empfänger nicht, fällt erst auf, wenn es zu spät ist.
Wie verschicke ich einen Onepager?
Mit einer kurzen Mail, die den Zusammenhang herstellt — nicht mit einem nackten Link.
Was die Mail enthalten sollte:
- Den Bezug: „wie eben besprochen“, „nach unserem Telefonat vom Dienstag“.
- Einen Satz, was auf der Seite steht.
- Den Link.
- Was Sie sich als Nächstes vorstellen.
Besser nicht:
- Nur ein Link ohne Text. Das sieht nach Werbung aus und wird nicht angeklickt.
- Ein Link, der aussieht wie ein Verfolgungslink. Lange Zeichenketten wirken unseriös.
- Zusätzlich ein PDF im Anhang. Dann liest niemand die Seite.
Der beste Zeitpunkt: so schnell wie möglich nach dem Gespräch. Ein Onepager, der drei Tage später kommt, trifft auf ein anderes Gedächtnis.
Und halten Sie fest, wem Sie welchen Link geschickt haben. Beim Nachfassen wollen Sie das wissen.
Kann ich einen verschickten Onepager noch ändern?
Ja — die Adresse bleibt gleich, der Inhalt ändert sich. Das ist der größte Vorteil gegenüber einem PDF.
Was das praktisch bedeutet:
- Ein Tippfehler lässt sich nach dem Versand beheben.
- Ein Preis lässt sich aktualisieren.
- Eine Stelle kann als besetzt gekennzeichnet werden, statt den Link tot zu lassen.
Was Sie dabei bedenken sollten:
- Der Empfänger sieht die neue Fassung, auch wenn er den Link erst später anklickt. Wenn Sie über einen bestimmten Stand gesprochen haben, ist eine stille Änderung heikel.
- Bei einem Angebot: Halten Sie fest, was Sie zu welchem Zeitpunkt gezeigt haben. Eine spätere Änderung kann sonst zu Missverständnissen führen.
Der praktische Rat: Bei Preisen und verbindlichen Angaben nicht stillschweigend ändern — schreiben Sie eine kurze Mail dazu.
Was mache ich mit alten Onepagern?
Regelmäßig aufräumen — sie verschwinden nicht von selbst, und alte Links werden angeklickt.
Warum das zählt:
- Ein Onepager zu einer Stelle, die seit einem Jahr besetzt ist, führt zu Anfragen, die Sie enttäuschen müssen.
- Ein Angebot mit altem Preis kann Erwartungen wecken.
- Ein Kandidatenprofil, das noch online ist, obwohl die Person nicht mehr vermittelt wird, ist ein Datenschutzproblem.
Der letzte in der Aufzählung ist der ernste: Ein Profil mit personenbezogenen Daten gehört offline, sobald der Zweck entfallen ist.
So machen Sie es:
- Einmal im Quartal durchsehen.
- Abgelaufenes offline nehmen oder als abgelaufen kennzeichnen.
- Bei Profilen: konsequent löschen.
Und was besser ist als Löschen bei Angeboten: eine Seite, die sagt „Dieses Angebot ist nicht mehr aktuell — hier erreichen Sie uns“. Das fängt den Besucher auf.
Was ist rechtlich zu beachten?
Ein Onepager ist eine öffentlich erreichbare Seite, und damit gelten die üblichen Anforderungen.
Was zu prüfen ist:
- Pflichtangaben. Bei geschäftlichen Seiten ist ein Impressum in der Regel erforderlich.
- Datenschutzhinweise, wenn Daten erhoben werden — etwa über ein Formular.
- Preisangaben, wenn Sie sich an Verbraucher richten: vollständig, mit den erforderlichen Angaben.
- Bildrechte. Auch hier gilt: Bilder aus dem Netz sind fast nie frei.
- Personenbezogene Daten. Ein Kandidatenprofil auf einer öffentlich erreichbaren Seite braucht eine Grundlage und die Kenntnis der Person.
Der Punkt, der am meisten unterschätzt wird: Ein Link, den man „nur einer Person“ schickt, ist trotzdem öffentlich erreichbar, wenn er nicht geschützt ist. Er kann weitergeleitet und gefunden werden.
Wenn der Inhalt vertraulich ist: Setzen Sie ein Kennwort oder verzichten Sie auf den Onepager.
Soll ich mit einer Vorlage arbeiten?
Ja, und zwar mit wenigen, gut gepflegten statt vielen.
Was eine Vorlage bringt:
- Sie sind schneller. Ein Onepager in fünf Minuten statt in dreißig.
- Es sieht einheitlich aus.
- Sie vergessen nichts Wichtiges.
Wie viele: Zwei bis vier. Etwa eine für Angebote, eine für Stellen, eine für Profile.
Wichtig dabei:
- Alle Platzhalter ersetzen. Der häufigste Fehler ist ein stehengebliebener Mustertext.
- Die Vorlage pflegen. Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, ändern sie sich nicht in den Vorlagen mit.
- Nicht die letzte Fassung kopieren, sondern die Vorlage. Sonst wandern Reste des vorigen Empfängers mit.
Der letzte Punkt ist der, der peinlich wird: Ein fremder Firmenname im Text, weil kopiert statt neu angelegt wurde.
Wie fasse ich nach einem Onepager nach?
Nach etwa einer Woche, mit Bezug auf den Inhalt — nicht auf den Link.
Was gut funktioniert:
- „Zu dem Punkt X, den ich Ihnen geschickt hatte: Da ist mir noch eingefallen …“
- „Passt der Zeitrahmen, den ich vorgeschlagen hatte?“
- Eine Ergänzung, die den Onepager wertvoller macht.
Was nicht funktioniert:
- „Haben Sie sich die Seite schon angesehen?“ Das setzt unter Druck und liefert nichts.
Was Sie wissen und was nicht: Ob und wann jemand die Seite geöffnet hat, ist keine verlässliche Information — und Sie sollten sie ohnehin nicht ansprechen. „Ich sehe, Sie haben die Seite dreimal geöffnet“ ist ein Gesprächsende.
Und wenn keine Reaktion kommt: Einmal nachfassen, dann eine Frist setzen — „ich melde mich in drei Monaten wieder“ — und diese einhalten.
Wie behalte ich bei vielen Onepagern den Überblick?
Mit einer Benennung, die von selbst sortiert, und mit einem Aufräumtermin.
Die Benennung: Datum, Zweck, Empfänger. Etwa „2026-09 Angebot Muster GmbH“. Damit stehen sie chronologisch und Sie finden sie wieder.
Was Sie festhalten sollten:
- Wem Sie welchen Link geschickt haben.
- Wann.
- Was daraus geworden ist.
Wo das hingehört: an den Kontakt oder den Vorgang, nicht in eine separate Liste. Dann sehen Sie es, wenn Sie das nächste Mal mit dieser Firma zu tun haben.
Der Aufräumtermin: einmal im Quartal. Alles offline nehmen, was seinen Zweck erfüllt hat.
Und die Zahl, ab der es unübersichtlich wird: etwa zwanzig gleichzeitig. Wenn Sie mehr haben, räumen Sie nicht auf.
Kann der Empfänger den Onepager selbst ändern?
Wenn Sie ihn dafür freigeben, ja — über den Inline-Editor, genau wie bei einer Website.
Wann das sinnvoll ist:
- Ein Kunde, der eine eigene Seite bekommen hat und Kleinigkeiten selbst pflegen soll.
- Eine Veranstaltungsseite, deren Termine sich ändern.
Wann nicht:
- Bei Angeboten und Preisen. Was verbindlich ist, sollte nicht von der Gegenseite änderbar sein.
- Bei Profilen mit personenbezogenen Daten.
Was Sie einrichten sollten, wenn Sie freigeben:
- Einen eigenen Zugang, kein geteiltes Kennwort.
- Nur die Stellen freigeben, die tatsächlich geändert werden sollen.
- Ein kurzes Gespräch, was geht und was nicht.
Und was Sie sich merken sollten: Ab dem Zeitpunkt der Freigabe kann sich der Inhalt ändern, ohne dass Sie es merken. Wenn der Onepager etwas belegen soll, ist das ein Grund, ihn nicht freizugeben.
Kann ein Onepager unsere Website ersetzen?
Für den Anfang ja — dauerhaft nur in wenigen Fällen.
Wann es reicht:
- Sie fangen an und brauchen etwas, worauf Sie verweisen können.
- Sie haben genau ein Angebot.
- Sie arbeiten ausschließlich über Empfehlung und brauchen nur eine Visitenkarte im Netz.
Wann es nicht reicht:
- Sie wollen über Suchmaschinen gefunden werden. Dafür braucht es mehrere Seiten zu verschiedenen Themen.
- Sie haben mehrere Angebote, die verschiedene Zielgruppen ansprechen.
- Sie wollen regelmäßig etwas veröffentlichen.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie es als Website nutzen: Alle rechtlichen Anforderungen gelten dann in vollem Umfang — Impressum, Datenschutzerklärung, gegebenenfalls Hinweise zu Cookies.
Und der übliche Weg: mit einem Onepager anfangen, und wenn er zu eng wird, zu einer richtigen Website wechseln. Nehmen Sie dann die Domain mit.
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